
Wir über uns
"Besser gleich zum Anwalt für Fluggastrechte..."
ERFAHREN
Seit 2008 vertreten wir Fluggäste gegenüber Airlines aus aller Welt. Vor dem Amtsgericht bis hin zum EuGH. Unsere Erfahrung aus hunderten Rechtstreiten - Ihr Vorteil.

KONSEQUENT
Wir vertreten ausnahmslos Passagiere. Keine Airlines. So garantieren wir eine einheitliche, in sich widerspruchsfreie Argumentations-Linie. Konsequent pro Flugggast.

EFFIZIENT
Wer nicht kämpft, hat schon verloren. Und wer eine Provision zahlt, hat sich sein Recht oft teuer erkauft. Unser Ziel: Ihre Ansprüche kostenneutral für Sie durchzusetzen. Das verstehen wir unter Effizienz.
Service
Beratung
"In kaum einem anderen Bereich sind Verbraucher gesetzlich so gut geschützt wie im Fluggastrecht."



Trotz Pandemie: Fluggastrechte greifen!
Ihre wichtigsten Ansprüche:
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Vollständige Erstattung Ihrer Flugscheinkosten, was die Vermittlungsgebühr des Reisebüros meist einschließt.
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Ersatzbeförderung entweder zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder beliebig später.
Auf die Ausgleichszahlung sollte dann bestanden werden, wenn die Streichung / Verspätung Ihres Fluges nicht ausschließlich Folge von COVID-19 ist oder Ihnen keine Ersatzbeförderung angeboten wurde.
Aktuell
Kontakt

Rechtsanwalt
Jan-César Woicke
Volmerstr. 9
12489 Berlin-Adlershof

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030 / 54 80 71 17

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